Hinweisgeberstelle
Die Hinweisgeberstelle soll allen Beschäftigten, Kunden und Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, Hinweise zu Compliance-Verstößen zu geben, um diese intern aufzuklären und zukünftig Schaden von Personen im Unternehmen oder dem Unternehmen selbst abwenden zu können. Die Hinweisgeberstelle dient der Meldung von schweren Verstößen gegen Gesetze oder hierauf bezogene interne Vorschriften insbesondere hinsichtlich der Abwehr von Betrug, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Erpressung, Geheimnisverrat, Exportkontrolle, Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, Umweltschutz, Arbeitsschutz sowie Kinder- und Zwangsarbeit.
Sollten Sie Mängel und / oder Regel- und Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit unseren Produkten identifiziert haben, können Sie diese jederzeit über unseren Reklamationsprozess melden.
Die Geschäftsführung von Harz Guss Zorge fordert explizit dazu auf, erkannte Gesetzesverstöße zu melden. Der Hinweisgeberschutz hat an dieser Stelle höchste Priorität. Sofern sich Hinweise auf in lokal anwendbaren Hinweisgeberschutzgesetzen adressierte Rechtsmaterien beziehen (z.B. nach § 2 des Deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes), bestehen -abhängig von der lokalen Rechtslage- besondere gesetzliche Schutzmaßnahmen für den Hinweisgebenden.
Der/Die Beauftragte des Hinweisgeberschutzgesetz der Harz Guss Zorge GmbH bearbeitet Ihren Hinweis professionell unter Einhaltung größtmöglicher Diskretion.